Drucken E-Mail

WEITERBILDUNGSZEIT

Im Überblick
  • 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Spezielle Schmerztherapie