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WEITERBILDUNGSZEIT

Im Überblick
  • 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs.1 Satz 1
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
  • 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber