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WEITERBILDUNGSZEIT

Im Überblick

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2:
davon können
  • für das Gebiet Anästhesiologie:
    12 Monate – während der Facharztweiterbildung
  • 6 Monate in der Intensivmedizin eines anderen Gebietes abgeleistet werden