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WEITERBILDUNGSZEITDie Weiterbildung zur Fachärztin, zum Facharzt für Anästhesiologie dauert in Deutschland mindestens fünf Jahre (60 Monate). In dieser Zeit werden neben der Anästhesiologie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Intensiv-, Notfallmedizin und Schmerztherapie vermittelt. Darüber hinausgehende Qualifikationen in diesen Bereichen können durch entsprechende Zusatzweiterbildungen erworben werden. Dieser Zeitraum lässt sich realistisch einhalten. Grundsätzlich kann die Weiterbildung in Teilzeit abgeleistet werden, allerdings dauert sie dann entsprechend länger.Wer seine Weiterbildung zur Fachärztin, zum Facharzt zunächst in einem anderen Fach begonnen hat, kann sich bis zu 12 Monate für die Anästhesie anerkennen lassen. Umgekehrt werden Weiterbildungszeiten in der Anästhesiologie in nahezu allen Fächern anerkannt und gehen damit ebenfalls nicht verloren. Haben Sie die vorgeschriebene Mindestweiterbildungszeit erreicht und alle geforderten Leistungen erbracht, zu deren Nachweis/Dokumentation in der Anästhesie ein spezielles „Logbuch“ angeboten wird, melden Sie sich zur Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer an. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie. Im Anschluss hieran beginnt die lebenslange Verpflichtung der Ärztin und des Arztes, sich durch Fortbildungen auf der Höhe des Wissens zu halten (Continous Medical Education, kurz CME). Im Überblick ![]() 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1:
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